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Lieber zum “geprüften” Heiler?
Vom Etikettenschwindel mit “Diplomen”, “Anerkennungen” und “Zulassungen”

aus H. Wiesendanger (Hrsg.):
Geistheiler - Der Ratgeber

Am Mittwoch, dem 16. Dezember 1998, bestätigt das Fernsehmagazin "Stern-TV" wieder einmal die übelsten Vorurteile, die über Geistheiler im Umlauf sind. Unter dem Titel "Das Geschäft mit den Todkranken - mit versteckter Kamera getestet. Die skrupellosen Methoden der Wunderheiler!" präsentiert Moderator Günther Jauch, was Heidrun Zilgraf, bayerische Landesvorsitzende der "Frauenselbsthilfe nach Krebs", soeben Haarsträubendes in der Szene erlebt hat. Sie berichtet über Kontakte mit mehreren Heilern, die ihr Hilfe anboten, nachdem sie folgendes Inserat aufgegeben hatte: "Ich bin schwer krebskrank, wie die Ärzte sagen. Jetzt wollen sie mit Bestrahlungen usw. beginnen. Ich will mich aber nicht von der gesamten Medizinmaschine überrollen lassen. Wer kann mir helfen, auf alternative Weise gesund zu werden?" (Tatsächlich hatte Frau Zilgraf vor 15 Jahren Brustkrebs, ist seither aber ohne Befund.)
  Mit versteckter Kamera besucht Heidrun Zilgraf unter anderem eine verbandsmäßig "Anerkannte Heilerin". Zum Termin soll sie ein Passfoto mitbringen; darauf meint die Heilerin zu erkennen, wo der Krebs sitzt. O-Ton “Stern-TV”:
  Heilerin (beginnt am Foto zu "arbeiten"): "Das haben Sie vielleicht gemerkt. Ich halte hier die Hand drauf und das fliegt mir jetzt zu von beiden Seiten."
Zilgraf: "Sie setzte sich dann hin und fuhr mit ihren Händen drüber und nahm dann den Kontakt auf, obwohl ich ja vor ihr saß. Sie brauchte mein Foto gar nicht und erzählte dann hinterher, daß sie aufgrund des Fotos eine Ferndiagnose mit mir durchführen würde.
  Heilerin: "Bei Darmkrebs zum Beispiel braucht man zusätzlich keinen Arzt. Wenn jemand sagt, ich gehe mal hin, gut. Wichtig aber sind die Ernährung und meine Behandlung."
  Hintergrundmoderation: "Die Heilerin beginnt mit ihrer Arbeit, und sofort macht sie einen Fehler! Sie vermutet den Tumor in der linken Brust und will ihn heilen. Was sie nicht weiß: Heidrun Zingraf wurde dort schon vor Jahren operiert. Die Quittung für eine Stunde bei der von einem Verband geprüften Heilerin, die vollkommen daneben lag, 150 DM." (Der "Ehrenkodex" ihres Verbands erlaubt maximal 120 DM pro Stunde.)
  Über den Orientierungswert, den "Prüfungen" und "Anerkennungen" von Geistheilern durch Heilerverbände haben, hat Günther Jauch damit schon beinahe alles gesagt.

  Das Prüfungsunwesen und, damit verbunden, die Idee des "Diplom-Heilers" entspringt einem Modetrend, der in der Schweiz und neuerdings auch in Deutschland um sich greift. Es sind gar nicht so sehr die Heiler selbst, die ihn vorantreiben, sondern Heilerverbände, die so tun, als verträten sie dabei deren eigentliche Interessen - auch wenn darüber nie eine demokratische Abstimmung stattgefunden hat.
  Die Argumente dafür klingen zwar beim ersten Hinhören ganz plausibel: Bislang kann sich ja jeder "Heiler" nennen, der sich dazu berufen fühlt. Anscheinend fehlt eine Instanz, die nach objektiven Maßstäben feststellt, ob die angeblichen Fähigkeiten auch wirklich vorhanden sind, und die Spreu vom Weizen trennt. Durch entsprechende Prüfungen, so heißt es, würde das Ansehen des Heilerstandes erheblich wachsen, seine Integration ins Gesundheitswesen wesentlich erleichtert. Denn für die breite Öffentlichkeit, aber auch für kooperationswillige Ärzte und andere anerkannte Heilberufe, für Krankenkassen und Gesundheitsbehörden würde endlich transparent, was dazu gehört, ein guter Heiler zu sein. Und gelten bestandene Prüfungen und entsprechende Zeugnisse heutzutage denn nicht in beinahe jedem Beruf als selbstverständlich? Auch Lehrer und Erzieher, Hebammen und Masseure dürfen inzwischen ja nicht mehr nach eigenem Berufungsgefühl drauflospraktizieren, wie noch vor gar nicht allzu langer Zeit. Hat die Verschulung ihrer Ausbildung denn nicht die Qualität ihrer Arbeit gesteigert, ihr Ansehen erhöht? Ist es dem Gesetzgeber, der die "Volksgesundheit" vor Gefahren schützen will, dadurch denn nicht entscheidend erleichtert worden, diese Berufe anzuerkennen?
Derart motiviert, richten Heilerverbände neuerdings mit beträchtlichem Aufwand an Zeit, Geld und Personal Prüfungsverfahren ein, installieren entsprechende “Kommissionen”, bestellen Geistheiler zum Test ein - und drohen ihnen mit dem Ausschluß oder zumindest mit keiner weiteren Vermittlung an Hilfesuchende, sofern sie sich dieser Prozedur nicht unterwerfen.
  Eifrig wird da ein Irrweg eingeschlagen, auf dem die Heilerbewegung voll gegen die Wand fährt, und zwar aus mehreren Gründen.

  Zunächst: Was soll eigentlich geprüft werden? Wie würden Sie einen Heiler examinieren, wenn Sie zu einer Prüfungskommission gehören würden?
  Abfragen könnten Sie ihn beispielsweise medizinisches Wissen. Doch ebensogut könnten sie einen Sänger über die Physiologie des Hörnervs prüfen wollen. Benötigt er das überhaupt? Der Vorteil, so rang ein Verbandsfunktionär in einem kürzlichen Interview nach einer Rechtfertigung, liege darin, daß "ein Arzt vom (medizinisch vorgebildeten) Heiler ganz gezielte Behandlungen verlangen kann, weil sich der geprüfte Heiler in der Anatomie ausreichend auskennt und die Organe auch findet, die der Arzt bezeichnet."1 Mit derart unausgegorenen Vorstellungen schießen Heilerverbände gleich drei Eigentore aufs mal:
  -  Zum einen "zielen" Heiler gerade nicht auf bestimmte Körperteile, sondern auf die ganze Person, und auch dies nicht in erster Linie auf der physischen Ebene, auf der sich die Schulmedizin versucht, sondern auf einer "energetischen" und spirituellen. (Siehe  S. 14 ff.) Wie sonst könnte ein Heiler, der seine Hände stereotyp über den Brustkorb hält,

Heilen Geistheiler
sterntv Wunderheiler

Die Prüfungsvorbereitung.
“Ein Heiler, der Einzelmitglied des XY-Verbands ist, hat das Recht, sich ‘Anerkannter Heiler des XY-Verbands’ zu nennen, wenn er eine Ausbildung ... durchlaufen hat, die den Richtlinien des XY-Verbands entspricht... Diese muß Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen vermitteln: ... Der Umgang mit Hilfesuchenden - Was ist geistiges Heilen: Kenntnis und Erklärung der angewandten Methode ...”

nicht nur gegen Herz- und Lungenkrankheiten etwas ausrichten, sondern auch gegen Darmkrebs, Tinnitus und offenes Bein?
  - Würde "gezielt", so fände eine spezifische, symptomabhängige Therapie statt - und fiele dadurch unter eben jenes Heilpraktikergesetz, vor dem Heilerverbände ihre Mitglieder gerade in Schutz zu nehmen versuchen. Mit Anatomieprüfungen und sonstigen medizinischen Tests gießen Heilerverbände letztlich nur Wasser auf die Mühlen von Staatsanwälten, Richtern und Gesundheitspolitikern, die Geistheiler eh schon im Verdacht haben, sich laientherapeutisch als Ersatzdoktoren aufzuspielen. Diagnoseabhängige, d. h. auf das jeweilige Krankheitsbild abgestimmte Maßnahmen werten Strafrichter in Heilerprozessen als untrügliches Indiz dafür, daß eine Therapie im medizinischen Sinne stattfindet.
  - Zum dritten lädt man, wider Willen, Kritiker zu der naheliegenden Frage ein, wieso derartige Prüfungen nicht besser gleich, wie bei angehenden Heilpraktikern, bei den

Heilen Geistheiler

Die Prüfungsvoraussetzungen.
“Heiler ohne Ausbildungsnachweis erhalten eine Anerkennung, wenn sie ... unterschriebene Bestätigungen von erfolgreich behandelten Menschen (ausserhalb der Familie) vorlegen.” - “Geprüft werden Patienten-Zeugnisse, die im Sinne von Zeugen betrachtet werden und eine entsprechende Aussagekraft haben müssen.” (Aus den Prüfungsrichtlinien zweier Heilerverbände.)

zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt werden, anstatt sie ohnehin unter Befangenheitsverdacht stehenden Vereinskommissaren zu überlassen, von denen selber kaum einer einen medizinischen Studienabschluß vorweisen kann. Wenn schon Anatomieprüfungen, dann lieber gleich richtig als bloß ein bißchen. Oder man zieht, der Verbandslogik folgend, medizinisch unvorgebildete Heiler besser gleich ganz aus dem Verkehr - und bringt Ärzten das Heilen bei, denn sie verstehen auf alle Fälle erheblich mehr von Anatomie.

  Was würden Sie sonst prüfen wollen? Sie könnten feststellen wollen, ob der Kandidat die einschlägigen Sanitätsgesetze sowie den Ehrenkodex seines Verbandes kennt, und das sollten Sie auch. Aber die paar Paragraphen hat man auch bei mäßigem IQ innerhalb einer Stunde so gut auswendig gelernt, daß man sie stotterfrei aufsagen kann; und anschließend mit Unschuldsmiene treuherzig hinzuzufügen, daß man nie, wirklich nie dagegen verstoßen werde, das schafft auch der ärgste Schlawiner.
    In dieser Klemme kämen Sie vielleicht auf die Idee, einem Prüfungskandidaten eine Bewährungsfrist zu setzen - sagen wir, von einem Jahr; in diesem Zeitraum dürfte nichts Unehrenhaftes über ihn bekannt werden. Das Dumme daran ist nur: So eine Frist übersteht zwar der brave Könner, aber auch der brave Dilettant - und der Könner auch nur, sofern er nicht Opfer von Neid und Denunziation wird.
  Was Sie ferner abfragen könnten, sind bestimmte Heiltechniken - z.B. wie und wohin man seine Hände beim Heilen zu halten hat, in welchem Abstand, wie lange und in welcher Abfolge - sowie den theoretischen  Hintergrund dieses Vorgehens. Wobei es hier schon heikel wird, weil die meisten Heiler eben nicht in so verschulten Traditionen arbeiten wie etwa im Reiki, im Qi Gong, beim Prana-Heilen oder Therapeutic Touch, sondern eher intuitiv vorgehen - und das keineswegs erfolgloser. "An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen" - und nicht an ihrem Gartenwerkzeug, ihrem botanischen Expertenwissen, ihrer Sä- und Erntetechnik. Zum Vergleich: Wie prüfen Sie, ob einer fliegen kann? Sie könnten fragen: Weiß er Bescheid über Gravitation, Auftrieb, Luftwiderstand und Aerodynamik, die optimale Stellung und Bewegung von Flügeln? Ist er frei von Höhenangst? Würden Vögel ihn in ihren Schwarm aufnehmen? Aber selbst wenn jeglicher Zweifel daran ausgeräumt wäre, bliebe immer noch einer übrig: Kann er uns einen Flug vorführen?
  Also werden Sie als Prüfungskommissar vor allem eines herauszufinden haben: Kann der Heiler wirklich heilen? Das heißt: Gelingen ihm echte therapeutische Effekte, die über eine zeitweilige Symptomlinderung hinausgehen? Um das herauszufinden, bräuchten Sie als Prüfungskommissar allerdings jede Menge Sitzfleisch, meist für mehrere Monate, wenn nicht Jahre. Denn der Prozeß des Heilwerdens schließt hochkomplexe, meist langwierige Veränderungen von Einstellungen, Überzeugungen, Werthaltungen, Motiven, Gewohnheiten und anderen Persönlichkeitszügen ein, die überdies von Beschwerdefreiheit begleitet sein können, aber nicht müssen. Abgesehen davon könnte jeder beobachtete Effekt auch suggestiv erzeugt worden sein, so daß Sie sich nie sicher sein könnten, ob Sie da gerade einen echten Heiler examiniert haben - oder einen, der aus Kranken geschickt Placebo-Reaktionen herauskitzeln kann.
  Sie könnten vielleicht fordern, daß der Prüfling von fünf - oder besser gleich von fünfzig - zufriedenen Klienten Dankesbriefe und sonstige Zeugnise einreicht. Aber das schafft auch der schlimmste Spitzbube ohne sonderliche Mühe, sobald er auch nur ein paar Monate praktiziert hat. Sähen Sie ab von der Gefahr von Gefälligkeitsbriefen oder gar gekauften Lobhudeleien und würden allen Beteiligten Ehrlichkeit unterstellen, so könnten Sie solchen Attesten wohl entnehmen, in welchem Maße sich mancher Hilfesuchende besser fühlt, nachdem er sich in die Obhut Ihres Prüfungskandidaten begab - jedoch nicht, ob es für dieses Gefühl auch medizinische Gründe gibt: ob mit dem Zuwachs an Wohlbefinden, subjektiver Beschwerdereduktion und Lebensqualität auch eine Verbesserung des Befunds einherging.
  Sollten Sie sich dann zusätzlich vielleicht ärztliche Gutachten vorlegen lassen - über den Zustand der fünf bis fünfzig Patienten vor und nach der Geistheilung? Doch leider könnten Sie solchen Unterlagen allenfalls entnehmen, daß während der Geistheilung eine Besserung eintrat; sie beweisen nicht, daß die Besserung aufgrund der Geistheilung zustandekam, denn gleichzeitig können eine Vielzahl anderer Faktoren wirksam gewesen sein. Nicht einmal eine überraschend starke und rasche Besserung wäre ein zuverlässiger Maßstab. Denn wie Sie in der Fachliteratur über "Spontanremissionen" nachschlagen können, kommt es zu Genesungen beinahe jeden erdenklichen Ausmaßes manchmal ohne den geringsten erkennbaren äußeren Anlaß, insbesondere auch ohne Einwirkung eines Geistheilers.
  Davon abgesehen: Wieviel besagen fünf Fälle schon über die therapeutischen Fähigkeiten eines Heilers insgesamt? Sind es fünf von 20 behandelten Fällen? Oder von 100? Oder gar 500 und mehr? (Manch fleißiger Vollzeitheiler bringt es in einem einzigen Jahr auf tausend Klienten und mehr.) Wenn ein Bäcker von hundert Brötchen nur fünf eßbare abliefert: darf er dann als guter Bäcker gelten? Die fünf geforderten Fälle sollten doch repräsentativ sein. Um das sicherzustellen, müßten Sie die behandelten Patienten in ihrer Gesamtheit kennen und den Krankheitsverlauf jedes einzelnen unter die Lupe nehmen. Soviel Mühe macht sich, allein schon wegen des gewaltigen Aufwands der Datenerhebung, bisher kein einziges existierendes Prüfungsverfahren für Geistheiler.

 Was könnten Sie sonst noch prüfen? Einen guten Geistheiler zeichnen, über die erzielten Verbesserungen von Krankheitsbildern hinaus, anscheinend vor allem zwei Fähigkeiten aus:
  (a) Er kann seinen Patienten irgendwie etwas vermitteln, was er "Heilkraft" oder "heilende Energie" nennt;
  (b) Er geht auf eine besondere Weise mit seinen Patienten um: nämlich fürsorglich, aufmerksam, liebevoll, mit dem Ziel, nicht nur Symptome zu beseitigen, sondern im wahrsten Sinne des Wortes zu heilen - nämlich ganz zu machen, eine gestörte Einheit von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen und inneres Wachstum zu diesem Ziel anzuregen.
  Aber beide Aspekte sind nicht prüfbar, zumindest nicht mit den heute verfügbaren Methoden, und schon gar nicht mit den sonderbaren Mitteln, die Heilerverbände in ihren Prüfungen einsetzen.

Geistheiler Heilen

Der Sitz der Prüfungskommission.
Immer ganz nah an der Basis

Wie mißt denn eine Prüfungskommission, ob und wieviel "Heilenergie" ein Kandidat vermitteln kann? Weil es vorerst keine Meßgeräte dafür gibt, bleibt es letztlich den intuitiven Eindrücken der Prüfer überlassen; die sind fehlbar, Zweifel an ihnen unentscheidbar. Wer prüft eigentlich die Prüfer? Daß ein Heiler, oder auch eine Versuchsperson, Heilenergien immer und überall intuitiv spürt, ist schlicht ein Märchen, ähnlich dem, daß alle Wahrsager stets Wahres sagen.

Und selbst wenn es eines Tages einen physikalischen "Detektor für Heilkräfte" gäbe, würde er eben nur energetische Vorgänge erfassen. Was soll so ein Ding? Wenn Jesus Christus heute unter uns wäre: Sollte ihm das Heiler-Diplom verweigert werden, falls der Zeiger eines Meßgeräts bei ihm nicht ausschlägt? Geistiges Heilen ist nicht bloß

Die Prüfungskommission

Geistheiler Heilen WunderheilerGeistheiler Heilen Wunderheiler

Der Protokollführer.

Geistheiler Heilen Wunderheiler

Der Vorsitzende.

Geistheiler Heilen Wunderheiler

Der Beisitzer.

Die Archivarin.

energetisches Heilen, sozusagen eine übersinnliche Strahlentherapie. Es ist weitaus mehr: nämlich eine besondere, von Glaube, Liebe und ganzheitlicher Zuwendung geprägte Form, in der Personen in einer therapeutischen Beziehung miteinander umgehen.(Siehe S. 14 ff.) Aber auch diese Aspekte sind nicht zuverlässig testbar - jedenfalls nicht mit den Meßverfahren, die uns die differentielle Psychologie bis heute anbieten kann, und schon gar nicht mit persönlichem Gutdünken und "gesundem Menschenverstand", die in Heilerprüfungen gegenwärtig den Ausschlag geben. Auf diesem Niveau über die Qualität von Heilern zu richten, halte ich schlicht für anmaßend. So mancher Verbandsfunktionär hat zwar größte Mühe, sein eigenes Leben auf die Reihe zu kriegen - traut sich aber bedenkenlos zu, in sogenannten "Persönlichkeitsprüfungen" angehende Heiler daraufhin zu durchleuchten, ob sie "spirituelle Lebenszusammenhänge" und "karmische Hintergründe" zu durchschauen vermögen. Bedenken Sie dabei ruhig auch, daß sich Prüfungskommissare von Heilerverbänden anscheinend auch nicht seltener scheiden lassen als der Normalbürger. Das läßt vermuten, daß es die Betreffenden trotz jahrelangen engsten Kontakts nicht einmal fertiggebracht haben, die Persönlichkeit ihrer eigenen Lebenspartner (und vielleicht auch nicht ihre eigene) einigermaßen zuverlässig einzuschätzen  - sich aber zutrauen, über die Persönlichkeit eines angehenden Heilers in einem halbstündigen Prüfungsgespräch zu befinden. Absurder geht es nicht.

Geistheiler Heilen Wunderheiler

Die ethische Prüfung.
“Aber natüüüüürlich sind mir die Paragraphen unseres Ehrenkodex heilig, Herr Vorsitzender!”

Geistheiler Heilen Wunderheiler

Die theoretische Prüfung.
“Theorie wird soweit notwendig geprüft.”

ET-geprüft in Außermenschlichkeit

Aus all diesen Gründen verfehlen Heilerprüfungen den Hauptzweck, dessentwegen sie überhaupt veranstaltet werden: nämlich Heilern ein Gütesiegel zu verschaffen, an dem auch skeptische Außenstehende ablesen können, ob sie es mit einem fähigen Heiler zu tun haben. Wenn Gesundheitspolitiker, Krankenkassenvertreter und Ärztekammern wüßten, nach welchen Maßstäben Heilerverbände Zeugnisse vergeben - sie hätten dafür nur ein mitleidiges Lächeln übrig. Gerade für Außenstehende hat das Problem "Wie identifiziert man einen

richtigen Heiler?" viel gemeinsam mit dem Problem "Wie identifiziert man einen inkarnierten Außerirdischen?" Als Besucher von Esoterikmessen haben Sie vielleicht schon Bekanntschaft mit einer Sekte aus Norddeutschland gemacht, die dort eifrig um Anhänger wirbt. Ihre Mitglieder halten sich für Außerirdische vom fernen Sternbild Alpha Centauri, die hier in menschliche Körper geschlüpft sind. Wir wollen diesen Leuten ja gerne glauben, daß sie einander intuitiv wiedererkennen, wo immer sie sich begegnen - aber wie überzeugen sie unsereins davon, daß sie anders sind als wir? Solange das unklar ist, bleibt ein Gütesiegel wie "XY-geprüft in geistigem Heilen" qualitativ nicht weit entfernt vom Gütesiegel "ET-geprüft in Außermenschlichkeit".

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Wieviel wichtige Institutionen im Gesundheitswesen von derartigen Zertifikaten halten, hat sich gerade in der Schweiz gezeigt. Die beiden größten Heilerverbände dort, der “Schweizerischer Verband für natürliches Heilen” (SVNH) und die “Naturärzte-Vereinigung Schweiz” (NVS), mühen sich seit Jahren, Geistheiler zu motivieren, sich ihren Prüfungsritualen zu unterziehen und “Diplome” zu erwerben. Geködert wurde mit der Aussicht, derart Examinierte, und nur sie, hätten Aussicht, daß Krankenkassen eines Tages ihre Behandlungskosten übernehmen würden. Doch die Rechnung ging nicht auf: Denn die fünf größten Schweizer Krankenkassen nahmen 1999 das Heft selber in die Hand und schlossen sich zu einer “Interessengemeinschaft

Qualitätssicherung in der Komplementärmedizin” zusammen; diese beauftragte eine Privatfirma, ein “Erfahrungsmedizinisches Register” (EMR) einzurichten. Wer künftig als Alternativtherapeut noch mit einer dieser Kassen seine Leistungen abrechnen will, muß sich in das EMR aufnehmen lassen. Wieso denken die Krankenkassen gar nicht daran, sich nach den Gütesiegeln der Heilerverbände zu richten? Weil sie “mit ihrer viel zu laschen Prüfung keine Gewähr” bieten, wird die EMR-Leiterin in einer Fachzeitschrift zitiert.

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Die Prüfungszeit.
In wieviel Minuten erweist sich, daß man ein echter Heiler ist?

“Darum hätten die Kassen vor zwei Jahren begonnen, sich nach einer neuen Zulassungsinstanz umzusehen”.3 Eben.

Geistheiler Heilen Wunderheiler
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Die praktische Prüfung.
“Die Fachprüfung besteht aus der praktischen Behandlung eines Patienten. Die Anforderungen werden von der Fachkommission  und der Prüfungsleitung individuell festgelegt.”
(Aus dem “Prüfungskonzept” eines Heilerverbandes.)

Soviel zur Prüfbarkeit von geistigen Heilfähigkeiten. Es gibt aber noch weitere Bedenken:
  - Die Möglichkeit von "Prüfungen", verbunden mit einzuheimsenden Titeln und Urkunden, zieht überdurchschnittlich viele Heiler an, die (a) sich und anderen etwas beweisen müssen; die (b) auf Werbeeffekte spekulieren. Belohnt werden Titelsüchtige, Profilneurotiker und Marketingstrategen.
  - Selbst wenn Prüfungen in regelmäßigen Abständen wiederholt würden, bleiben sie Momentaufnahmen. Sie garantieren nicht, daß der Absolvent seine Fähigkeiten auch künftig behält und weiterhin verantwortungsvoll einsetzt.
  - Fragwürdige Prüfungen schaffen eine fragwürdige Zwei-Klassen-Gesellschaft von "Diplomierten" und Minderwertigen. Sie diskriminieren Heiler, die sich aus ehrenwerten Gründen dem Prüfungszwang widersetzen - und werfen sie in einen Topf mit Nichtskönnern und Scharlatanen, die sich wohlweislich jedem Kontrollzwang von vornherein entziehen.
  - Geistheiler verstehen sich doch als Werkzeuge einer höheren Macht, als Diener Gottes; insofern stehen sie einem Priester im Grunde viel näher als einem Arzt. In erster Linie therapieren sie nicht spezielle Krankheiten, sondern betreuen Kranke in einem religiösen Kontext; ihr Heilen ist Ausdruck gelebten Glaubens. Wenn ein Heiler die Hände auflegt und dabei ein Gebet spricht, so praktiziert er einen Ritus, der in unserem Kulturkreis eine jahrtausendelange christliche Tradition hat. Deshalb sind Prüfungen, die Heiler auf eine Stufe mit anderen Berufen im Gesundheitswesen zwingen

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Die Prüfungskommission. - Und wer prüft die Prüfer?

sollen, ungefähr so angebracht wie Qualitätstests von Weihwasser und priesterlichen Fürbitten. Das bedeutet aber auch: Das Recht auf Heilen folgt aus dem Recht auf Religionsfreiheit, das in den Verfassungen fast aller westlicher Staaten zu den grundlegendsten Menschenrechten gezählt wird - und all das viele Geld, das Heilerverbände für die Einrichtung eines Prüfungswesens verpulvern, wäre deshalb sinnvoller in Musterprozesse investiert, die dieses Grundrecht auch für geistig Heilende endlich einklagen, notfalls durch alle Instanzen.2

  Aus diesen und weiteren Gründen gerät das Projekt "Diplom-Heiler" zum Kasperletheater, das dem Ansehen geistigen Heilens auf die Dauer eher schadet als nützt. Das sollten Heiler nicht einfach hinnehmen, sondern sich dagegen wehren. Die Prüfungsrituale, denen sie sich vor Verbandskommissionen unterziehen müssen, sehen in erster Linie nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für unausgelastete Vereinsfunktionäre aus, und zwar einer, die obendrein noch uneingestandene Machtbedürfnisse befriedigt: denn jemanden zu prüfen, schließt immer auch ein, Macht über ihn auszuüben.
  Doch wenn nicht durch Prüfungen - wie sonst könnte unschlüssigen, verunsicherten Patienten denn geholfen werden, an Heiler zu geraten, die Vertrauen verdienen? Ich bin für eingehende Aufklärung zweierlei Inhalts: zum einen durch möglichst viele konkrete Informationen über möglichst viele Heiler - ihre Biographie, ihre Arbeitsweise, ihre Vorbildung, Dauer und Kosten von Behandlungen usw. (Eben dazu dient meine Heiler-Datenbank Auswege mit mehreren hundert Geistheilern im deutschsprachigen Raum, das ich seit 1992 herausgebe und laufend aktualisiere, beruhend auf wiederholten Erhebungen mittels eines 25teiligen Fragebogens. Näheres im Anhang.) Zum anderen durch ausgewogene allgemeine Informationen über Möglichkeiten, Grenzen und Risiken, soweit sich darüber pauschal etwas Brauch- und Verantwortbares aussagen läßt. (Dazu dienen Bücher wie das vorliegende.)
  Natürlich ist etwas verführerisch Plausibles an der Überlegung: "Wir brauchen schleunigst den geprüften Diplom-Heiler - denn wo kämen wir denn hin, wenn jeder nach eigenem Gutdünken drauflostherapieren dürfte?" Aber könnten wir nicht ebensogut argumentieren: "Wir brauchen schleunigst den geprüften Diplom-Touristen - denn wo kämen wir denn hin, wenn Hinz und Kunz ins Ausland verreisen, unsere wertvollen Devisen verschleudern und sich dort womöglich so aufführen dürfte, daß sich unser Land für ihn schämen muß?" Und brauchen wir nicht ebenso dringend endlich die geprüften Diplom-Eltern - denn wo kämen wir denn hin, wenn jeder, bloß weil er biologisch zeugungsfähig ist, so einfach mir nichts dir nichts Kinder in die Welt setzen kann, die er dann womöglich mißhandelt, vernachlässigt oder sonstwie auf Dauer seelisch kaputtmacht?
  In der Testmanie von Heilerverbänden spiegelt sich letztlich der bürokratische Krämergeist unserer westlichen Zivilisation, in der alles Unbehagen auslöst, was nicht zu messen ist - und die den Geist, der heilt, am liebsten ebenso regulieren würde wie die maximal zulässige Schnitthöhe von Gartenhecken, die höchstens erträgliche Körperlänge von Stewardessen oder den erlaubten Krümmungswinkel von Importbananen. Aber nicht alles, was zählt, läßt sich zählen - schon gar nicht etwas, was nach Auffassung der meisten, die es praktizieren, sich in einer religiösen Sphäre bewegt und mit der Nähe zu Gott zu tun hat.
  Der vielbeschworene “Verbraucherschutz”, um den es bei der ganzen Prüferei angeblich geht, kommt reichlich heuchlerisch daher. Auch deshalb hat die Behauptung “Lizenzen schützen den Verbraucher” ihren festen Platz im Lexikon der populären Irrtümer - 500 kapitale Mißverständnisse, Vorurteile und Denkfehler von Abendrot bis Zeppelin.4 "Die Schranken vor allen möglichen Berufen", so merken die Autoren Walter Krämer und Götz Trenkler an, "ob Prüfungen, Diplome, Erlaubnisscheine und Lizenzen, werden seit jeher genauso monoton wie falsch mit dem Schutz des Publikums begründet. Wenn etwa der Zentralverband der Fußpfleger Deutschlands auf strenge Gesetze für die Berfsausübung der Fußpfleger drängt, so offiziell, um uns vor unqualifizierten Fußpflegern zu schützen, und weil es ‚beschämend (sei), daß man in diesem Land mit einer miesen Ausbildung am menschlichen Körper arbeiten darf' ... Von Frisören über Immobilienmakler und Taxifahrer bis zu Rechtsanwälten und Schornsteinfegern: wenn es darum geht, das Publikum vor Scharlatanen und Nichtskönnern zu schützen, kennen unsere Standesfunktionäre keine Gnade ... Wie aber die Indizien zeigen, ist dieser Schutz des Kunden  immer nur vorgeschoben; in Wahrheit geht es einzig und allein um die Interessen der etablierten Anbieter ... Es sind immer die Anbieter selber, nie die Kunden, die Lizenzen und Berufsbarrieren fordern, und damit ist auch klar, wen diese Schutzmaßnahmen wirklich schützen: selten das allgemeine Publikum, immer aber die, die diese Forderung erheben." Auch Milton Friedman, Nobelpreisträger für Ökonomie, fiel auf, daß "die offizielle Rechtfertigung immer die gleiche ist, nämlich den Konsumenten zu schützen. Die wahren Motive werden aber durch die Lobbies deutlich, die ... für Zulassungsbeschränkungen kämpfen. Denn diese Lobbyisten sind unweigerlich Vertreter der jeweiligen Anbietergruppe selbst ... Natürlich wissen Klempner besser als andere, vor was ihre Kunden zu schützen sind. Trotzdem fällt es nocht leicht, nur altruistische Motive in den Bestrebungen dieser Berufsgruppe zu sehen, zu bestimmen, wer ein Klempner sein darf und wer nicht."5 Auch dieser Fisch stinkt vom Kopf her.

  Kurzum: Jedem Hilfesuchenden kann ich nur dringend davon abraten, sich von vorgezeigten "Diplomen" und "Anerkennungen" blenden zu lassen. Andernfalls läuft er Gefahr, er auf Etikettenschwindel hereinzufallen. Denn gerade dasjenige, was geistiges Heilen wesentlich auszeichnet, entzieht sich der Prüfbarkeit - zumindest mit jenen Mitteln, die Verbandsfunktionären zur Verfügung stehen, wenn sie sich zu Prüfern von eigenen Gnaden aufblähen.

Anmerkungen
  1  Esotera 7/99, S. 82 f.
  2  Die Rechtslage von Geistheilern in Deutschland erörtere ich ausführlich in meiner Anthologie
Geistiges Heilen für eine neue Zeit - Vom “Wunderheilen” zur ganzheitlichen Medizin , Kösel-Verlag: München 1999, Kap. “Wer heilt, will Recht”.
  3  Martin Frischknecht, “Aus für Doktor Chrüsimüsi”, Spuren 53/1999, S. 44-45.
  4  Walter Krämer / Götz Trenkler: Lexikon der populären Irrtümer - 500 kapitale Mißverständnisse, Vorurteile und Denkfehler von Abendrot bis Zeppelin. Frankfurt/ Main 1996, S. 201.
  5  Milton Friedman: Capitalism and freedom, Chicago 1982 (ib. Kap. "Occupational licensure"); siehe auch Walter Krämer: Wir kurieren uns zu Tode, Frankfurt/Main 1982 (b. Kap. "Geschlossene Gesellschaft").

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Prüfung bestanden.
“Mit unseren umfassenden Prüfungen möchten wir das Ansehen des Berufsstandes heben.”
(Heilerverband)

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Empfehlenswert.
“Verlangen Sie das Verzeichnis unserer geprüften Mitglieder.”
(Empfehlung eines Heilerverbandes)


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